KFZ-Abmeldung

Kfz-Zulassung

Auto ummelden

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Bleiben Sie im gleichen Bezirk, reicht oft die Adressänderung. Hier steht, was in welchem Fall gilt und wie Sie Ihr Kennzeichen behalten.

Dies ist keine offizielle Seite einer Behörde, sondern ein unabhängiges Informationsangebot. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der Zulassungsstelle. Woher unsere Daten stammen, steht unter Quellen.

So läuft es ab

  1. 1Prüfen, ob Sie ummelden müssenZiehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie das Fahrzeug bei der neuen Behörde ummelden. Innerhalb des Bezirks genügt meist die Adressänderung.
  2. 2Kennzeichen entscheidenSie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen in den meisten Fällen behalten. Möchten Sie das Kennzeichen des neuen Bezirks, bestellen Sie neue Schilder.
  3. 3Unterlagen mitbringenAusweis mit neuer Adresse, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, Hauptuntersuchung und SEPA-Mandat.
  4. 4Neue Papiere erhaltenSie bekommen eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I und, falls nötig, neue Plaketten.

Das brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (neue Adresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer, falls sich die Versicherung ändert
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichen

Eine Checkliste für Ihren Fall: Unterlagen-Checkliste.

Online ummelden

Bei Fahrzeugen mit Sicherheitscodes können viele Behörden die Umschreibung über i-Kfz anbieten. Wenn Ihre Behörde das tut, sparen Sie den Termin.

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ab 2015)
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer, falls die Versicherung wechselt

Was kostet das?

Eine Umschreibung kostet meist rund 25 bis 45 Euro, je nach Behörde. Neue Kennzeichen kosten extra.

Die Gebühren legt jede Zulassungsbehörde nach der Gebührenordnung fest. Die genannten Spannen sind Richtwerte (Stand Oktober 2026) und ersetzen nicht die Auskunft der Behörde.

Kennzeichen behalten oder wechseln

Seit 2015 dürfen Sie bei einem Umzug Ihr bisheriges Kennzeichen in der Regel behalten. Wer das Kennzeichen des neuen Bezirks möchte, bekommt neue Schilder und zahlt dafür Prägekosten. Beides können Sie bei der Behörde entscheiden.

Fristen und Pflichten

Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, sollten Sie das Auto zeitnah ummelden. Die Behörden nennen eine Frist von meist zwei bis drei Wochen nach dem Umzug. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Namensänderung oder Heirat

Ändert sich Ihr Name, müssen auch die Fahrzeugpapiere angepasst werden. Das geht bei derselben Behörde, oft zusammen mit der Adressänderung.

Häufige Fragen

Muss ich ummelden, wenn ich in der gleichen Stadt umziehe?
Meist nicht. Dann genügt in der Regel die Adressänderung in den Papieren. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
Darf ich mein Kennzeichen nach dem Umzug behalten?
In den meisten Fällen ja. Die Kennzeichenmitnahme ist seit 2015 bundesweit möglich.
Was ist der Unterschied zu einem Halterwechsel?
Beim Umzug bleibt der Halter derselbe. Beim Halterwechsel bekommt das Fahrzeug einen neuen Halter, etwa nach einem Verkauf.