KFZ-Abmeldung

Kfz-Zulassung

Auto abmelden

Die Abmeldung, offiziell Außerbetriebsetzung, geht vergleichsweise schnell. Bei neueren Fahrzeugen können Sie sie online erledigen, ohne Termin. Hier steht, was Sie dafür brauchen und was bei Verkauf, Verschrottung und Export gilt.

Online-Service

Auto online abmelden

Daten eingeben, bezahlen und die Abmeldebescheinigung als PDF erhalten. Ohne Termin und ohne Behördengang.

  • Fahrzeugschein (Teil I) und beide Kennzeichen bereithalten
  • Bescheinigung per Statuslink als PDF
Jetzt online abmelden 29,99 € – ohne Termin, ohne Warteschlange, ohne Weg zur Zulassungsstelle. Darin enthalten: die amtlichen Gebühren, je nach Behörde verschieden (online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf), vor Ort 15,90 € bis 17,40 €; Stand 14.10.2026).

Sie können Ihr Fahrzeug auch selbst über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde abmelden, online für wenige Euro (online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf)). Gebühren mit Quellen

  • Geld-zurück-GarantieKlappt die Abmeldung nicht, zahlen Sie nichts (AGB Nr. 6)
  • Kein Behördengangalles online, ohne Termin
  • In wenigen MinutenAntrag direkt nach der Zahlung übermittelt

Dies ist keine offizielle Seite einer Behörde, sondern ein unabhängiges Informationsangebot. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der Zulassungsstelle. Woher unsere Daten stammen, steht unter Quellen.

So läuft es ab

  1. 1Prüfen, ob online möglichFahrzeugschein und Kennzeichen müssen Sicherheitscodes haben (in der Regel bei Zulassung ab 1. Januar 2015). Einen Online-Ausweis brauchen Sie dafür nicht: Werden die Sicherheitscodes erfasst, verzichtet die Behörde auf die Identifizierung (§ 24 FZV).
  2. 2Codes freilegenAuf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Plaketten auf den Kennzeichen liegen Rubbelfelder mit Codes.
  3. 3Abmeldung durchführenOnline über das i-Kfz-Portal Ihrer Behörde, über einen Dienstleister oder vor Ort bei der Zulassungsstelle. Sie bekommen eine Bestätigung.
  4. 4Versicherung und SteuerDie Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an den Zoll, der die Kfz-Steuer verwaltet (zuständig ist Ihr Hauptzollamt), und informiert Ihre Versicherung. Eine kurze Nachricht an die Versicherung schadet trotzdem nicht.

Das brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichen mit Plaketten (Plaketten nicht vorab entfernen)
  • Keine Vollmacht nötig: Wer alle Unterlagen vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt (§ 16 FZV)
  • Bei Verschrottung zusätzlich: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei Fahrzeugen, die vor 2005 zugelassen wurden: die alten Fahrzeugpapiere (Berlin nennt Fahrzeugschein und -brief)

Eine Checkliste für Ihren Fall: Unterlagen-Checkliste.

Online abmelden

Wenn Ihr Fahrzeug Sicherheitscodes hat, können Sie es ohne Termin und ohne Behördengang abmelden, selbst im i-Kfz-Portal Ihrer Behörde oder über einen Dienstleister wie uns. Einen Personalausweis oder Online-Ausweis brauchen Sie dafür nicht: Werden die Sicherheitscodes erfasst, ist auf die Identifizierung zu verzichten (§ 24 Abs. 4 FZV). Die Bestätigung bekommen Sie als Dokument.

  • das Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode unter der Plakette
  • Online-Zahlung der Gebühr

Was kostet das?

Die Gebühr legt jede Behörde nach der Gebührenordnung (GebOSt) fest. Bei den 12 großen Zulassungsstellen, deren Seiten wir geprüft haben, kostet die Abmeldung online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf) und vor Ort 15,90 € bis 17,40 €. Die Grundgebühr der GebOSt beträgt 2,10 € online und 15,90 € vor Ort; manche Behörden rechnen Zuschläge hinzu. Wer das Kennzeichen für eine Wiederzulassung reservieren lässt, zahlt meist 2,60 € extra.

Quellen: die Seiten der Behörden und die GebOSt, geprüft am 14.10.2026. Alle Beträge mit Quelle in der Tabelle im Ratgeber „Was kostet es, ein Auto abzumelden?“. Zur Gebührentabelle

Nach dem Verkauf abmelden

Verkaufen Sie Ihr Auto, melden Sie es entweder selbst ab oder der Käufer meldet es auf sich um. Lassen Sie sich den Kaufvertrag und die Weitergabe der Papiere bestätigen, sonst haften Sie unter Umständen weiter für Steuer und Versicherung.

Verschrottung und Export

Bei einer Verschrottung stellt der Verwerter einen Verwertungsnachweis aus; mit dem melden Sie das Fahrzeug ab. Beim Export in ein anderes Land brauchen Sie zusätzlich Ausfuhrnachweise. Beides sollten Sie vorab mit der Behörde klären.

Ohne Kennzeichen oder Fahrzeugschein

Fehlt ein Kennzeichen oder die Zulassungsbescheinigung, ist die Abmeldung komplizierter. Meist verlangt die Behörde eine Verlusterklärung. Dafür ist ein Termin vor Ort der sichere Weg.

Ratgeber zum Thema

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto ohne Termin abmelden?
Online ja, wenn Ihr Fahrzeug Sicherheitscodes hat. Vor Ort verlangen viele Behörden einen Termin; die Angabe finden Sie auf der jeweiligen Behördenseite.
Was passiert mit der Kfz-Steuer?
Laut Zoll endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung. Weil die Steuer im Voraus gezahlt wird, entsteht in den meisten Fällen ein Guthaben. Der Zoll zahlt es in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung aus, sofern Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung bekannt ist.
Brauche ich einen Personalausweis?
Online nicht: Werden die Sicherheitscodes erfasst, ist auf die Identifizierung zu verzichten (§ 24 Abs. 4 FZV). Vor Ort nennen § 16 FZV und die Behördenseiten, die wir geprüft haben (Berlin, München, Karlsruhe), nur Fahrzeugschein und Kennzeichen.
Brauche ich die Kennzeichen für die Abmeldung?
Ja, bei der Abmeldung vor Ort. Online brauchen Sie die Sicherheitscodes unter den Plaketten.
Muss ich meine Versicherung selbst informieren?
Nach der Abmeldung informiert die Behörde den Versicherer und das Hauptzollamt (so das Land Berlin). Eine kurze Nachricht an die Versicherung vermeidet trotzdem Rückfragen.

Quellen

  1. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
  2. § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
  3. Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht (Zoll (Bundesfinanzverwaltung))
  4. Service Berlin: Kraftfahrzeug-Außerbetriebsetzung (Land Berlin)
  5. Stadt Stuttgart: Kraftfahrzeug online abmelden (i-Kfz) (Landeshauptstadt Stuttgart)
  6. Stadt Karlsruhe: Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen (Stadt Karlsruhe)
  7. Stadt München: Fahrzeug abmelden (Kfz-Zulassungsstelle) (Landeshauptstadt München)
  8. GebOSt, Anlage (Gebührentarif), Nr. 224 Außerbetriebsetzung (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)