Dies ist keine offizielle Seite einer Behörde, sondern ein unabhängiges Informationsangebot. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der Zulassungsstelle. Woher unsere Daten stammen, steht unter Quellen.
So läuft es ab
- 1eVB-Nummer besorgenOhne die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) meldet keine Behörde ein Fahrzeug an. Sie bekommen die Nummer von der Kfz-Versicherung, oft sofort per E-Mail.
- 2Unterlagen zusammenstellenAusweis, Fahrzeugpapiere, Hauptuntersuchung und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Liste unten zeigt, was in Ihrem Fall dazugehört.
- 3Zulassungsstelle wählen und Termin klärenZuständig ist meist der Zulassungsbezirk Ihres Wohnorts. Viele Behörden verlangen einen Termin, andere lassen auch spontane Besuche zu.
- 4Zulassung erhaltenSie bekommen die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Stempelplaketten und, falls nötig, neue Kennzeichen.
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtwagen), bei Neuwagen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtwagen)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bisherige Kennzeichen, falls sie weiterverwendet werden
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
Eine Checkliste für Ihren Fall: Unterlagen-Checkliste.
Online anmelden mit i-Kfz
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erlaubt es, ein Fahrzeug von zu Hause aus zuzulassen, wenn es neuere Sicherheitscodes hat. Welche Vorgänge Ihre Behörde online anbietet, steht auf deren Seite.
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN (oder elektronischer Aufenthaltstitel)
- Smartphone mit NFC oder Kartenleser, dazu die AusweisApp
- Fahrzeugschein und Kennzeichen mit Sicherheitscodes (ab Erstzulassung 2015)
- eVB-Nummer und gültige Hauptuntersuchung
- Online-Zahlung der Gebühr
Was kostet das?
Für eine Neuzulassung nehmen die Behörden meist rund 25 bis 45 Euro. Dazu kommen die Kosten für Kennzeichen und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen.
Die Gebühren legt jede Zulassungsbehörde nach der Gebührenordnung fest. Die genannten Spannen sind Richtwerte (Stand Oktober 2026) und ersetzen nicht die Auskunft der Behörde.
Neuwagen, Gebrauchtwagen, Wiederzulassung
Bei einem Neuwagen übergibt der Händler die Übereinstimmungsbescheinigung und die Zulassungsbescheinigung Teil II; oft übernimmt er die Anmeldung gegen Gebühr. Bei einem Gebrauchtwagen, der schon im Inland zugelassen war, ist die Anmeldung eine Umschreibung auf Ihren Namen. Bei einer Wiederzulassung nach vorübergehender Stilllegung gilt der gleiche Ablauf, die Hauptuntersuchung muss aber aktuell sein.
Importfahrzeuge
Fahrzeuge aus dem Ausland brauchen zusätzliche Dokumente, etwa die ausländische Zulassung und einen Nachweis der Zollabfertigung. Das ist ein Fall für den Termin bei der Zulassungsstelle; eine Online-Anmeldung ist hier meist nicht möglich.
Wer ist zuständig?
In der Regel die Zulassungsbehörde des Landkreises oder der Stadt, in der Sie wohnen. Manche Landkreise haben mehrere Standorte; Sie können dann meist die nächste Nebenstelle nutzen. Unsere Übersicht zeigt Adresse und Öffnungszeiten.
Ratgeber zum Thema
- Auto wieder anmelden nach Abmeldung: Vorschriften zur Wiederzulassung
- Kennzeichen nach der Abmeldung reservieren
Häufige Fragen
- Brauche ich für die Anmeldung einen Termin?
- Das entscheidet die Behörde. Viele verlangen einen Termin und sagen das ausdrücklich auf ihrer Seite. Auf unseren Behördenseiten weisen wir darauf hin, wenn wir einen solchen Ausschluss gefunden haben.
- Kann ich das Auto ohne eVB anmelden?
- Nein. Die eVB-Nummer ist Pflicht, weil die Behörde prüfen muss, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
- Kann jemand anderes mein Auto für mich anmelden?
- Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht, einer Ausweiskopie des Halters und dem eigenen Ausweis des Vertreters.
- Wie lange gilt eine Wunschkennzeichen-Reservierung?
- Die Frist legt die Behörde fest, oft liegt sie bei etwa zwei Wochen. Mehr dazu auf der Seite zum Wunschkennzeichen.

