Dies ist keine offizielle Seite einer Behörde, sondern ein unabhängiges Informationsangebot. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der Zulassungsstelle. Woher unsere Daten stammen, steht unter Quellen.
So läuft es ab
- 1Kaufvertrag und Papiere übergebenDer Verkäufer gibt Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Nachweis der Hauptuntersuchung und den Kaufvertrag weiter.
- 2eVB für den neuen HalterDer neue Halter schließt eine Kfz-Versicherung ab und bekommt eine eVB-Nummer.
- 3Umschreibung bei der ZulassungsstelleDer neue Halter lässt das Fahrzeug auf sich umschreiben. Das geht vor Ort oder, wenn möglich, online.
- 4Alten Halter absichernDer Verkäufer sollte schriftlich festhalten, wann das Auto übergeben wurde, und sich die Umschreibung bestätigen lassen.
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters (mit Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB-Nummer des neuen Halters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat des neuen Halters für die Kfz-Steuer
- Bisherige Kennzeichen (falls weiterverwendet) oder neue Kennzeichen
- Kaufvertrag (empfohlen)
Eine Checkliste für Ihren Fall: Unterlagen-Checkliste.
Halterwechsel online
Viele Behörden bieten die Umschreibung mit Halterwechsel über i-Kfz an, wenn das Fahrzeug Sicherheitscodes hat. Der neue Halter braucht dafür den Online-Ausweis.
- Personalausweis des neuen Halters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- eVB-Nummer und gültige Hauptuntersuchung
- Online-Zahlung der Gebühr
Was kostet das?
Eine Umschreibung auf einen neuen Halter kostet meist rund 25 bis 45 Euro, dazu kommen Kennzeichen, falls sie gewechselt werden.
Die Gebühren legt jede Zulassungsbehörde nach der Gebührenordnung fest. Die genannten Spannen sind Richtwerte (Stand Oktober 2026) und ersetzen nicht die Auskunft der Behörde.
Kennzeichen beim Halterwechsel
Zieht der neue Halter in den gleichen Bezirk, kann das Kennzeichen oft bleiben. Wer es mitnehmen oder wechseln möchte, bespricht das mit der Behörde. Das Kennzeichen kann in vielen Fällen auch am Fahrzeug bleiben.
Schenkung und Erbe
Auch bei Schenkung und Erbschaft ist ein Halterwechsel nötig. Beim Erbe verlangt die Behörde in der Regel einen Erbschein oder Ähnliches. Klären Sie das vorab telefonisch.
Halterwechsel innerhalb der Familie
Der Ablauf ist derselbe wie beim Kauf. Ein schriftlicher Vertrag oder eine kurze Bestätigung hilft, falls später Fragen zu Steuer und Haftung auftreten.
Ratgeber zum Thema
- Auto verkauft: Wer meldet ab, und bis wann?
- Auto ins Ausland verkaufen und abmelden: Vorgaben nach der FZV
Häufige Fragen
- Wer meldet das Auto nach dem Kauf um?
- Der neue Halter. Er braucht dafür die Papiere vom Verkäufer und eine eigene eVB-Nummer.
- Was riskiert der Verkäufer, wenn nicht umgeschrieben wird?
- Er bleibt als Halter eingetragen und kann weiter für Steuer, Versicherung und Bußgelder in Anspruch genommen werden. Deshalb sollte er die Umschreibung zeitnah kontrollieren.
- Brauche ich für den Halterwechsel neue Kennzeichen?
- Nicht zwingend. Bleibt das Fahrzeug im gleichen Bezirk, kann das Kennzeichen bleiben. Bei einem Wechsel des Bezirks sind beide Wege möglich.

