KFZ-Abmeldung

Ratgeber

Sicherheitscode freirubbeln: Wo er steht und was Sie beachten sollten

Für die Online-Abmeldung eines Pkw brauchen Sie drei verdeckte Codes: einen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je einen unter den Stempelplaketten der beiden Kennzeichen (§ 24 FZV). Legen Sie sie erst frei, wenn Sie wirklich abmelden: Laut Stadt Stuttgart ist das Kennzeichen danach ungültig. Das Freilegen lässt sich nicht rückgängig machen.

Quellen geprüft am . Zuletzt aktualisiert am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

Wo die Codes stehen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I: ein verdeckter Code, den Sie freilegen.
  • Kennzeichen: Die Stempelplaketten (Siegelplaketten) sind mit einer Abdeckung versehen, unter der der Code steht. Bei Pkw gehört zu jedem Schild ein Code.

Das Gesetz erfasst beides: Online verifiziert die Behörde das Kennzeichen, die Codes der Stempelplaketten und den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Quellen: [1], [2], [3]

Wann Sie freilegen sollten

Warten Sie, bis Sie wirklich abmelden. Die Stadt Stuttgart schreibt: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Stadt Karlsruhe bittet außerdem darum, die Siegelplaketten nicht vorab zu entfernen, wenn Sie persönlich zur Behörde gehen.

Praxistipp: Notieren Sie sich alle Codes sofort und fotografieren Sie die Stellen, bevor Sie das Formular ausfüllen.

Quellen: [1], [4]

Wenn ein Code fehlt oder unlesbar ist

Online ist die Abmeldung nur möglich, wenn die Papiere und Plaketten die Anforderungen für das internetbasierte Verfahren erfüllen. Sind Codes beschädigt oder nicht lesbar, bleibt der Weg zur Zulassungsbehörde. Auch unser technischer Partner weist darauf hin, dass die digitale Abmeldung ohne lesbare Codes nicht möglich ist.

Quellen: [2], [1], [3]

Was nach der Eingabe passiert

Die Behörde prüft die Codes maschinell. Bestätigt die Prüfung die Voraussetzungen, wird automatisiert entschieden und die Abmeldung gilt mit dem Tag der Absendung. Kann nicht maschinell geprüft werden, ergeht ein schriftlicher Bescheid, der am Tag der Absendung wirksam wird.

Quellen: [5]

Quellen

  1. Stadt Stuttgart: Kraftfahrzeug online abmelden (i-Kfz) Landeshauptstadt Stuttgart
  2. § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. kfz-api.de: Abmeldung (Voraussetzungen, Grenzen) kfz-api.de, unser technischer Partner
  4. Stadt Karlsruhe: Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen Stadt Karlsruhe
  5. § 25 FZV: Außerbetriebsetzung (Entscheidung, Wirksamkeit) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

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