KFZ-Abmeldung

Ratgeber

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Die amtliche Gebühr für die Abmeldung liegt bei 12 großen Zulassungsstellen online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf) und vor Ort 15,90 € bis 17,40 € (Seiten der Behörden, Stand 14.10.2026). Grundlage ist die Gebührenordnung GebOSt: 2,10 € online, 15,90 € vor Ort, viele Städte nennen etwas mehr. Ein Dienstleister wie wir verlangt zusätzlich eine Servicegebühr.

Quellen geprüft am . Zuletzt aktualisiert am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online (i-Kfz): 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf).
  • Vor Ort: 15,90 € (Essen, Leipzig) bis 17,40 € (München, Düsseldorf, Bremen, Nürnberg).
  • Die Gebührenordnung (GebOSt, Nr. 224) sieht 15,90 € vor Ort und 2,10 € internetbasiert vor. Nürnberg nennt seine Beträge ausdrücklich inklusive der Gebühr an das Kraftfahrt-Bundesamt.
  • Kennzeichen für die Wiederzulassung reservieren: meist 2,60 € zusätzlich (Berlin, München, Düsseldorf, Dortmund, Bremen).
  • Kfz-Steuer: Laut Zoll entsteht meist ein Guthaben, das in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt wird.

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8], [9], [10], [11], [12]

Gebühren großer Zulassungsstellen (Stand 14.10.2026)

Jeder Betrag stammt von der Seite der jeweiligen Behörde; das Datum zeigt, wann wir sie gelesen haben, in Klammern das Datum, das die Seite selbst nennt. Hamburg und Dresden nennen online keinen Betrag, Dresden vor Ort nur eine Mindestgebühr. Essen nennt online zusätzlich Versandkosten, München rechnet vor Ort die Reservierung des Kennzeichens (2,60 €) mit ein.

Frankfurt am Main fehlt, weil die Seite beim Abruf nicht erreichbar war. Karlsruhe nennt keinen Betrag und verweist auf die GebOSt. Gebühren ändern sich: Maßgeblich ist der Betrag, den Ihre Behörde nennt.

Amtliche Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Autos, gelesen auf den Seiten der Behörden am 14.10.2026
Behördeonline (i-Kfz)vor OrtQuelleStand
Berlin3,30 €17,10 €service.berlin.de [8]14.10.2026
Hamburgnicht genannt16,50 €hamburg.de [13]14.10.2026 (Seite: 13.10.2026)
München (Stadt)2,70 €17,40 €stadt.muenchen.de [5], stadt.muenchen.de [10]14.10.2026; vor Ort inkl. 2,60 € Kennzeichenreservierung
Köln3,30 €17,10 €stadt-koeln.de [14]14.10.2026
Stuttgart2,70 €17,10 €stuttgart.de [15], stuttgart.de [16]14.10.2026
Düsseldorf4,10 €17,40 €service.duesseldorf.de [4]14.10.2026
Dortmund3,30 €17,10 €dortmund.de [9]14.10.2026
Essen2,10 €15,90 €service.essen.de [3]14.10.2026; online zzgl. Versand
Leipzig2,10 €15,90 €leipzig.de [2]14.10.2026 (Seite: Oktober 2025)
Bremen (Stadt)2,70 €17,40 €service.bremen.de [6], service.bremen.de [11]14.10.2026 (Seite: 16.09.2026)
Dresdennicht genanntab 16,80 €dresden.de [17]14.10.2026
Nürnberg3,30 €17,40 €nuernberg.de [7]14.10.2026; laut Stadt inkl. KBA-Gebühr

Quellen: [8], [13], [5], [10], [14], [15], [16], [4], [9], [3], [2], [6], [11], [17], [7], [18]

Selbst online, vor Ort oder über einen Dienstleister?

Am günstigsten ist der eigene Weg über das i-Kfz-Portal Ihrer Behörde. Unser Festpreis besteht laut AGB aus unserer Servicegebühr und den amtlichen Gebühren, die wir als durchlaufenden Posten weitergeben. Sie zahlen ihn für einen einheitlichen Ablauf bei allen angebundenen Behörden und Hilfe bei Rückfragen.

Drei Wege zur Abmeldung im Vergleich
WegAmtliche GebührServicegebührGesamtWas Sie tun
Selbst online im i-Kfz-Portal Ihrer Behörde2,10 € bis 4,10 €keine2,10 € bis 4,10 €Codes freilegen, im Portal Ihrer Behörde eingeben, online bezahlen
Selbst vor Ort bei der Zulassungsstelle15,90 € bis 17,40 €keine15,90 € bis 17,40 €oft Termin buchen, Fahrzeugschein und Schilder hinbringen
Über uns (KFZ-Abmeldung)die Gebühr Ihrer Behörde, im Festpreis enthalten29,99 € abzüglich der amtlichen Gebühren29,99 € FestpreisCodes eingeben, wir übermitteln an die Behörde, Bescheinigung als PDF

Quellen: [16], [8], [2], [4]

Online ist günstiger und bequemer

Bei jeder Behörde, die beide Beträge nennt, ist die Online-Abmeldung deutlich günstiger: Berlin 3,30 € statt 17,10 €, Leipzig 2,10 € statt 15,90 €, Düsseldorf 4,10 € statt 17,40 €. Dazu kommt, dass Sie online keinen Termin brauchen und nichts zur Behörde bringen müssen.

Quellen: [8], [2], [4]

Kennzeichen reservieren: Dauer

Das Gesetz erlaubt die Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Ob und wie viel das zusätzlich kostet, entscheidet die Behörde (Berlin: 2,60 €).

Quellen: [19], [8]

Was Sie vom Zoll zurückbekommen

Die Kfz-Steuer verwaltet der Zoll, zuständig ist Ihr Hauptzollamt. Laut Zoll endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung, und weil die Steuer im Voraus gezahlt wird, entsteht in den meisten Fällen ein Guthaben. Es wird in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt, sofern Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung bekannt ist. Die Daten dafür übermittelt die Zulassungsbehörde selbst.

Quellen: [12]

Quellen

  1. GebOSt, Anlage (Gebührentarif), Nr. 224 Außerbetriebsetzung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. Stadt Leipzig: Außerbetriebsetzung Stadt Leipzig
  3. Stadt Essen: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Stadt Essen
  4. Stadt Düsseldorf: Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landeshauptstadt Düsseldorf
  5. Stadt München: Fahrzeug abmelden (Kfz-Zulassungsstelle) Landeshauptstadt München
  6. Service Bremen: Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Freie Hansestadt Bremen
  7. Stadt Nürnberg: Abmeldung von Fahrzeugen Stadt Nürnberg
  8. Service Berlin: Kraftfahrzeug-Außerbetriebsetzung Land Berlin
  9. Stadt Dortmund: Kraftfahrzeug abmelden Stadt Dortmund
  10. Stadt München: Fahrzeug online abmelden (i-Kfz) Landeshauptstadt München
  11. Service Bremen: Kraftfahrzeug online abmelden Freie Hansestadt Bremen
  12. Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht Zoll (Bundesfinanzverwaltung)
  13. Hamburg Service: Fahrzeug abmelden Freie und Hansestadt Hamburg
  14. Stadt Köln: Abmeldung eines Fahrzeuges Stadt Köln
  15. Stadt Stuttgart: Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landeshauptstadt Stuttgart
  16. Stadt Stuttgart: Kraftfahrzeug online abmelden (i-Kfz) Landeshauptstadt Stuttgart
  17. Stadt Dresden: Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landeshauptstadt Dresden
  18. Stadt Karlsruhe: Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen Stadt Karlsruhe
  19. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

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