KFZ-Abmeldung

Ratgeber

Auto online abmelden: So geht es ohne Termin

Ein Auto lässt sich online abmelden, ohne Termin und ohne Ausweis, wenn Fahrzeugschein und Kennzeichen Sicherheitscodes haben, in der Regel bei Zulassung ab 1. Januar 2015. Die Behörde muss dann auf die Identifizierung verzichten (§ 24 Abs. 4 FZV). Die amtliche Gebühr liegt bei 12 großen Zulassungsstellen online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf); Stand 14.10.2026.

Quellen geprüft am . Zuletzt aktualisiert am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online geht es für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen wurden.
  • Sie brauchen keinen Termin und keinen Ausweis: Werden die Sicherheitscodes erfasst, ist auf die Identifizierung des Antragstellers zu verzichten (§ 24 Abs. 4 FZV).
  • Die Gebühr hängt von der Behörde ab: online 2,10 € (Essen, Leipzig) bis 4,10 € (Düsseldorf), vor Ort 15,90 € bis 17,40 € (Stand 14.10.2026, Tabelle im Kostenartikel).
  • Bei maschineller Prüfung wird die Abmeldung automatisiert entschieden und gilt mit dem Tag der Absendung der Entscheidung.
  • Danach darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8]

Für welche Fahrzeuge geht es?

Das Gesetz knüpft die internetbasierte Außerbetriebsetzung an zwei Bedingungen: Die Kennzeichen müssen die Anforderungen für Stempelplaketten mit Sicherheitscode erfüllen, und die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein) muss einen freilegbaren Sicherheitscode haben.

In der Praxis nennen Städte wie Stuttgart und Karlsruhe dafür das Datum 1. Januar 2015: Wer sein Fahrzeug seitdem neu oder wieder zugelassen hat, hat in der Regel beides. Bei älteren Papieren oder beschädigten Plaketten bleibt der Weg zur Behörde.

Quellen: [4], [1], [2]

Das brauchen Sie

  • das Kennzeichen des Fahrzeugs
  • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen
  • bei Wechselkennzeichen zusätzlich den Code der Plakette des gemeinsamen Kennzeichenteils, wenn kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt

Quellen: [4]

So läuft es ab

  1. Legen Sie die Sicherheitscodes frei. Tun Sie das erst, wenn Sie wirklich abmelden wollen: Laut Stadt Stuttgart ist das Kennzeichen ungültig, sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind.
  2. Geben Sie Kennzeichen und Codes im Antrag ein, entweder im i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder über einen Dienstleister, der den Antrag für Sie übermittelt.
  3. Zahlen Sie die Gebühr online.
  4. Sie erhalten die Bestätigung online. Die Behörde schickt zusätzlich ein Informationsschreiben per Post an die im Fahrzeugregister gespeicherte Adresse.

Quellen: [1], [2]

Selbst beantragen oder mit Dienstleister?

Viele Zulassungsbehörden bieten die Online-Abmeldung selbst an, meist für wenige Euro. Das ist die günstigste Möglichkeit, wenn Ihre Behörde sie anbietet und Sie sich durch das Portal arbeiten möchten.

Ein Dienstleister bietet dafür einen einheitlichen Ablauf für alle Behörden, verständliche Schritte und Hilfe bei Rückfragen. Dafür fällt eine Servicegebühr an. Wir sind ein solcher Dienstleister und keine Behörde. Welche Behörden digital verarbeiten, wird von unserem technischen Partner geführt: Stand 15.09.2026 sind es 398 von 413.

Quellen: [1], [9]

Quellen

  1. Stadt Stuttgart: Kraftfahrzeug online abmelden (i-Kfz) Landeshauptstadt Stuttgart
  2. Stadt Karlsruhe: Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen Stadt Karlsruhe
  3. Service Berlin: Kraftfahrzeug-Außerbetriebsetzung Land Berlin
  4. § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. § 25 FZV: Außerbetriebsetzung (Entscheidung, Wirksamkeit) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. Stadt Leipzig: Außerbetriebsetzung Stadt Leipzig
  7. Stadt Essen: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Stadt Essen
  8. Stadt Düsseldorf: Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Landeshauptstadt Düsseldorf
  9. kfz-api.de: Zulassungsbehörden mit digitaler Verarbeitung (Stand 15.09.2026) kfz-api.de, unser technischer Partner

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

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