Quellen geprüft am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.
Was die Abmeldung von den Schildern verlangt
Nach § 16 Absatz 1 FZV legt der Halter „die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung“ vor. Bei der Online-Abmeldung wird das ersetzt durch die Erfassung und Prüfung des Kennzeichens und der Sicherheitscodes der Stempelplaketten (§ 24 Absatz 2 FZV).
Den Code der Plakette machen Sie sichtbar, indem Sie die verdeckende Schicht entfernen (§ 21 Absatz 2 FZV). Danach gilt das Schild laut § 21 Absatz 3 FZV „als ungestempeltes Kennzeichen“: Kratzen Sie die Codes deshalb erst frei, wenn Sie die Abmeldung wirklich beantragen.
Schilder verloren oder gestohlen: Was Berlin und München schreiben
Beide Städte beschreiben den Ersatz des Kennzeichens, nicht die Abmeldung. Bei Diebstahl gehört die Polizei an den Anfang: München verlangt, dass der Verlust oder Diebstahl „zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden“ muss, Berlin nennt die Anzeige „so schnell wie möglich“.
| Punkt | Berlin | München |
|---|---|---|
| Polizei | Diebstahl muss auch der Polizei gemeldet werden | Anzeige zuerst; Sie erhalten eine Bestätigung |
| Neues Kennzeichen | andere Buchstaben-Zahlen-Kombination, das alte wird gesperrt | neue, geänderte Kennzeichen so bald wie möglich |
| Fahren | erst wieder mit neuen Schildern | auf der Seite nicht genannt |
| Unterlagen | Ausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Prüfbericht, Antrag | Ausweis, Teil I und Teil II, HU-Nachweis, Polizeianzeige, zweites Schild (wenn nicht abhanden gekommen) |
| Gebühr | im günstigsten Fall 31,20 Euro, kann höher ausfallen; Schilder extra | Gebührenrahmen ab 24,80 Euro, Schilder extra |
Was das für die Abmeldung bedeutet
Beide Seiten beantworten die Frage nach dem Ersatz, nicht die nach der Abmeldung ohne Schilder. Sicher ist nur, was der Gesetzestext vorgibt: Online braucht die Behörde die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Eine Plakette, die es nicht mehr gibt, lässt sich nicht erfassen, die Online-Abmeldung scheidet dann nach dem Wortlaut von § 24 Absatz 2 FZV aus.
Wie Ihre Zulassungsbehörde eine Abmeldung ohne Schilder vor Ort behandelt, steht in den gelesenen Quellen nicht. Fragen Sie vor dem Termin bei ihr nach, und bringen Sie Polizeianzeige oder Verlusterklärung mit.
Fehlt nur ein Schild, legt München das zweite vor („wenn nicht abhanden gekommen“). Ob das für Ihre Abmeldung genügt, entscheidet Ihre Behörde.
Quellen
- § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 21 FZV: Sicherheitscodes Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Service Berlin: Kraftfahrzeugkennzeichen nach Diebstahl oder Verlust ersetzen Land Berlin
- Stadt München: Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder Landeshauptstadt München
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

