KFZ-Abmeldung

Ratgeber

Auto abmelden ohne Kennzeichen: Verlust und Diebstahl der Schilder

Die Abmeldung verlangt die abgestempelten Kennzeichenschilder (§ 16 FZV); online ersetzen die Sicherheitscodes der Stempelplaketten diese Vorlage (§ 24 FZV). Sind Schilder verloren oder gestohlen, beschreiben die Seiten von Berlin und München den Weg über ein neues Kennzeichen. Wie eine Abmeldung ganz ohne Schilder abläuft, nennen diese Seiten nicht, und das sagen wir hier offen.

Quellen geprüft am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

Was die Abmeldung von den Schildern verlangt

Nach § 16 Absatz 1 FZV legt der Halter „die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung“ vor. Bei der Online-Abmeldung wird das ersetzt durch die Erfassung und Prüfung des Kennzeichens und der Sicherheitscodes der Stempelplaketten (§ 24 Absatz 2 FZV).

Den Code der Plakette machen Sie sichtbar, indem Sie die verdeckende Schicht entfernen (§ 21 Absatz 2 FZV). Danach gilt das Schild laut § 21 Absatz 3 FZV „als ungestempeltes Kennzeichen“: Kratzen Sie die Codes deshalb erst frei, wenn Sie die Abmeldung wirklich beantragen.

Quellen: [1], [2], [3]

Schilder verloren oder gestohlen: Was Berlin und München schreiben

Beide Städte beschreiben den Ersatz des Kennzeichens, nicht die Abmeldung. Bei Diebstahl gehört die Polizei an den Anfang: München verlangt, dass der Verlust oder Diebstahl „zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden“ muss, Berlin nennt die Anzeige „so schnell wie möglich“.

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder, Angaben der Städte (gelesen am 31.10.2026)
PunktBerlinMünchen
PolizeiDiebstahl muss auch der Polizei gemeldet werdenAnzeige zuerst; Sie erhalten eine Bestätigung
Neues Kennzeichenandere Buchstaben-Zahlen-Kombination, das alte wird gesperrtneue, geänderte Kennzeichen so bald wie möglich
Fahrenerst wieder mit neuen Schildernauf der Seite nicht genannt
UnterlagenAusweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Prüfbericht, AntragAusweis, Teil I und Teil II, HU-Nachweis, Polizeianzeige, zweites Schild (wenn nicht abhanden gekommen)
Gebührim günstigsten Fall 31,20 Euro, kann höher ausfallen; Schilder extraGebührenrahmen ab 24,80 Euro, Schilder extra

Quellen: [4], [5]

Was das für die Abmeldung bedeutet

Beide Seiten beantworten die Frage nach dem Ersatz, nicht die nach der Abmeldung ohne Schilder. Sicher ist nur, was der Gesetzestext vorgibt: Online braucht die Behörde die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Eine Plakette, die es nicht mehr gibt, lässt sich nicht erfassen, die Online-Abmeldung scheidet dann nach dem Wortlaut von § 24 Absatz 2 FZV aus.

Wie Ihre Zulassungsbehörde eine Abmeldung ohne Schilder vor Ort behandelt, steht in den gelesenen Quellen nicht. Fragen Sie vor dem Termin bei ihr nach, und bringen Sie Polizeianzeige oder Verlusterklärung mit.

Fehlt nur ein Schild, legt München das zweite vor („wenn nicht abhanden gekommen“). Ob das für Ihre Abmeldung genügt, entscheidet Ihre Behörde.

Quellen: [2], [4], [5]

Quellen

  1. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 21 FZV: Sicherheitscodes Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Service Berlin: Kraftfahrzeugkennzeichen nach Diebstahl oder Verlust ersetzen Land Berlin
  5. Stadt München: Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder Landeshauptstadt München

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

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