Quellen geprüft am . Zuletzt aktualisiert am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.
Kfz-Steuer
- Laut Zoll endet Ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.
- Wird ein inländisches Fahrzeug verkauft, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich.
- Rund zwei Wochen nach der Abmeldung stellt der Zoll den Abmeldebescheid aus.
- Die Steuer wird im Voraus gezahlt, deshalb ergibt sich meist eine Erstattung. Sie kommt in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung, wenn Ihrem Hauptzollamt Ihre Bankverbindung bekannt ist (SEPA-Lastschrift oder hinterlegte Daten).
- Das Land Berlin schreibt: Nach der Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt informiert.
Kfz-Versicherung
Nach Angaben der VR informiert die Zulassungsbehörde nach der Abmeldung Ihre Kfz-Versicherung und den Zoll. Erst mit der Abmeldung endet laut dieser Quelle die Beitragspflicht gegenüber Versicherung und Zollamt.
Ob der Vertrag dann beendet wird oder ruht, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Eine Ruheversicherung gilt je nach Versicherer bis zu 18 Monate und ist in dieser Zeit beitragsfrei.
Praxistipp: Informieren Sie Ihren Versicherer zusätzlich selbst schriftlich über die Abmeldung und heben Sie die Bestätigung auf. Das kostet nichts und vermeidet Rückfragen.
Quellen: [3]
Wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen wollen
Bei einem Verkauf oder einer Verschrottung klären Sie vorher, wer wann abmeldet. Mehr dazu im Artikel zum Verkauf.
Quellen
- Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht Zoll (Bundesfinanzverwaltung)
- Service Berlin: Kraftfahrzeug-Außerbetriebsetzung Land Berlin
- VR: Auto abmelden, Schritt für Schritt (Versicherung und Zoll) Genossenschaftliche FinanzGruppe (Verbraucherinformation eines Versicherers)
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.
