KFZ-Abmeldung

Ratgeber

Kfz abmelden mit Vollmacht: Wer für Sie abmelden darf

Ein Dritter darf ein Fahrzeug abmelden, wenn er alle erforderlichen Unterlagen vorlegt: Dann gilt er laut § 16 FZV als vom Halter bevollmächtigt. Auch die Online-Abmeldung kennt den „Beauftragten“ des Halters (§ 21 FZV). Und weil dort die Sicherheitscodes den Besitz der Papiere nachweisen, entfällt die Identifizierung des Antragstellers (§ 24 FZV). Ob Ihre Behörde zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sehen will, steht auf ihrer Seite.

Quellen geprüft am . Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

Was § 16 FZV zum Dritten sagt

§ 16 Absatz 1 FZV regelt es in einem Satz: „Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.“ Die erforderlichen Unterlagen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (und, soweit vorhanden, das Anhängerverzeichnis) sowie die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

Wer also Fahrzeugschein und Schilder in der Hand hat, kann für den Halter abmelden, ohne dass das Gesetz dafür eine zusätzliche Vollmacht verlangt.

Quellen: [1]

Online: „der Halter oder sein Beauftragter“

Für die Online-Abmeldung sagt § 21 Absatz 2 FZV, dass „der Halter oder sein Beauftragter“ die verdeckenden Schichten von Plaketten und Fahrzeugschein entfernen darf, um die Sicherheitscodes sichtbar zu machen, und zwar „in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren“.

Nach § 24 Absatz 4 FZV ist „auf die Identifizierung des Antragstellers zu verzichten“, sofern die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasst werden. Die Halterdaten holt das Portal selbst aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Der Besitz der Papiere ist hier der Nachweis, nicht der Ausweis des Antragstellers.

Quellen: [2], [3]

Was das praktisch heißt

Das ist der Rahmen, den die FZV vorgibt: Wer die Papiere und Schilder besitzt oder vom Halter beauftragt ist, kann die Abmeldung beantragen. Wie ein Zulassungsdienst rechtlich arbeitet, erklärt der Ratgeber „Auto abmelden lassen über einen Zulassungsdienst“.

Wer abmelden darf, nach den Regeln der FZV
FallWas die FZV sagtQuelle
Vor Ort, Dritter mit allen Unterlagengilt als vom Halter bevollmächtigtgesetze-im-internet.de [1]
Online, Beauftragter des Haltersdarf die Codes freilegengesetze-im-internet.de [2]
Online, Identifizierungentfällt, wenn die Codes erfasst werdengesetze-im-internet.de [3]

Das ist eine Einordnung des Gesetzestextes, keine Rechtsberatung. Einzelne Behörden können eigene Formulare oder zusätzliche Nachweise verlangen: Maßgeblich ist die Seite Ihrer Zulassungsbehörde.

Quellen: [1], [2], [3]

Quellen

  1. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 21 FZV: Sicherheitscodes Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 24 FZV: Antrag auf Außerbetriebsetzung (internetbasiert) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde.

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