KFZ-Abmeldung

Nordrhein-Westfalen · Dortmund

Kfz-Abmeldung Dortmund

Die amtliche Gebühr für die Kfz-Abmeldung Dortmund beträgt online 3,30 € und vor Ort 17,10 € (laut Stadt Dortmund, Stand 14. Oktober 2026).

Von Ailiniyazi Maimaiti, Betreiber von KFZ-Abmeldung. Veröffentlicht am . Gebühren geprüft am . Öffnungszeiten geprüft am .

Das Wichtigste zur Kfz-Abmeldung in Dortmund

  • Amtsgebühr in Dortmund: online 3,30 €, vor Ort 17,10 € (Stand 14. Oktober 2026).
  • Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV), in Dortmund: Stadt Dortmund.
  • Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin.
  • Die Zulassungsstelle hat samstags laut Öffnungszeiten geschlossen.
  • Online brauchen Sie die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichenplaketten.

Was ist die Kfz-Abmeldung?

Die Kfz-Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung, beendet die Zulassung eines Fahrzeugs: Es darf danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, bis es wieder zugelassen wird (§ 16 FZV). Sie ist kein Ersatz für die Information Ihrer Versicherung, mehr dazu im Ratgeber zu Steuer und Versicherung.

Kosten der Kfz-Abmeldung in Dortmund

Amtsgebühr für die Außerbetriebsetzung in Dortmund, gelesen auf der Seite der Behörde am 14. Oktober 2026
WegAmtsgebührHinweisQuelle
Online (i-Kfz)3,30 €–dortmund.de [1]
Vor Ort17,10 €–dortmund.de [1]

Städte dürfen von der Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224 abweichen. Der Vergleich zeigt, wo Dortmund liegt:

Amtsgebühren der Kfz-Abmeldung im Städtevergleich (Stand 14. Oktober 2026), Bundesgebühr nach GebOSt: vor Ort 15,90 €, online 2,10 €
StadtOnlineVor Ort
Berlin3,30 €17,10 €
Hamburg–16,50 €
München2,70 €17,40 €
Köln3,30 €17,10 €
Stuttgart2,70 €17,10 €
Düsseldorf4,10 €17,40 €
Dortmund (diese Seite)3,30 €17,10 €
Essen2,10 €15,90 €
Leipzig2,10 €15,90 €
Bremen2,70 €17,40 €
Dresden–16,80 €
Nürnberg3,30 €17,40 €

Kfz-Abmeldung Dortmund in Zahlen

Mit 3,30 € liegt die Online-Gebühr in Dortmund über dem Mittel der 10 verglichenen Städte (2,96 €), auf Rang 6 von 10.

Wer online abmeldet, zahlt an Amtsgebühr 13,80 € weniger als vor Ort (3,30 € statt 17,10 €).

Mit 39 Stunden pro Woche hat die Zulassungsstelle zu den längsten Öffnungszeiten der 11 Städte auf dieser Seite (Rang 3).

Die Zulassungsstelle öffnet am Montag um 07:00 Uhr und schließt am Donnerstag um 18:00 Uhr, am längsten ist sie am Donnerstag geöffnet.

Kennzahlen für Dortmund, berechnet aus den geprüften Gebühren und Öffnungszeiten
KennzahlWert
Online-Gebühr3,30 €
Abstand zur Bundesgebühr online+1,20 €
Rang online (1 = günstigste)6 von 10
Mittel der verglichenen Städte, online2,96 €
Gebühr vor Ort17,10 €
Rang vor Ort (1 = günstigste)5 von 12
Gebührenunterschied online zu vor Ort13,80 €
Terminpflicht laut Behördekein ausdrücklicher Hinweis gefunden
Rang bei den Öffnungsstunden (1 = am längsten)3 von 11 Städten
Tage mit Öffnungszeiten5 (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag)
Öffnungsstunden pro Woche39
Frühester Beginn07:00 Uhr (Montag)
Spätestes Ende18:00 Uhr (Donnerstag)
Längster ÖffnungstagDonnerstag, 11,0 Stunden

Zulassungsstelle Dortmund: Adresse, Öffnungszeiten und Termin

Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund. Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin.

Öffnungszeiten Dortmund
Montag07:00–16:00 Uhr
Dienstag07:00–16:00 Uhr
Mittwoch07:00–12:00 Uhr
Donnerstag07:00–18:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr

Quelle der Öffnungszeiten: Seite der Behörde, geprüft am 28. August 2026. Alle Angaben zur Zulassungsstelle Dortmund

Zulassungsstellen im Umkreis von Dortmund

Zuständig bleibt die Behörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV). Wer im Umland wohnt, findet hier die nächsten Zulassungsstellen mit Abstand zur Stelle in Dortmund.

  • Lünen, rund 12 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Unna, rund 16 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Hagen, rund 17 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Herne, rund 17 km entfernt, geöffnet Mo–Fr
  • Bochum, rund 18 km entfernt, nur mit Termin

Kfz-Abmeldung Dortmund: drei Wege im Vergleich

Drei Wege zur Kfz-Abmeldung in Dortmund
WegWas Sie brauchenKostenGeeignet für
Online beim Amt (i-Kfz)Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Plaketten, Online-Ausweisfunktion bzw. Zugang laut Portal der Behörde3,30 € AmtsgebührWer die Codes hat und das Portal selbst bedienen will
Mit KFZ-AbmeldungAngaben zum Fahrzeug und die Sicherheitscodes; wir übermitteln den Antrag29,99 € inkl. amtlicher GebührenWer den Antrag nicht selbst im Portal stellen möchte
Vor Ort in der ZulassungsstelleUnterlagen laut Checkliste, ggf. Termin17,10 € AmtsgebührWer kein Online-Verfahren nutzen kann (z. B. fehlende Codes)

Welche Unterlagen genau nötig sind, steht in der Unterlagen-Checkliste.KFZ-Abmeldung ist ein privater Dienstleister und keine Behörde.

Häufige Fragen zur Kfz-Abmeldung in Dortmund

Was kostet die Kfz-Abmeldung in Dortmund?

Die Amtsgebühr beträgt online 3,30 € und vor Ort 17,10 € (laut Stadt Dortmund, Stand 14. Oktober 2026). Unser Service kostet 29,99 € inkl. amtlicher Gebühren.

Brauche ich für die Abmeldung in Dortmund einen Termin?

Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin. Online-Abmeldungen brauchen keinen Besuch vor Ort.

Kann ich in Dortmund samstags abmelden?

Nein, laut den veröffentlichten Öffnungszeiten ist samstags geschlossen.

Kann ich mein Auto in Dortmund online abmelden?

Die Stadt nennt eine Gebühr für die Online-Abmeldung (3,30 €), das Verfahren ist also vorgesehen. Dafür brauchen Sie die Sicherheitscodes; was tun, wenn es nicht klappt, steht im Ratgeber.

Welche Zulassungsstelle ist in Dortmund zuständig?

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV). In Dortmund ist das Stadt Dortmund; die Adresse lautet Südwall 2-4, 44137 Dortmund.

Quellen

  1. Stadt Dortmund: Kraftfahrzeug abmelden Stadt Dortmund
  2. GebOSt, Anlage (Gebührentarif), Nr. 224 Außerbetriebsetzung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Gebühren ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

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