KFZ-Abmeldung

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Kfz-Abmeldung Hamburg

Die amtliche Gebühr für die Kfz-Abmeldung Hamburg beträgt vor Ort 16,50 € (laut Landesbetrieb Verkehr (LBV), Stand 14. Oktober 2026); eine Online-Gebühr nennt die Seite nicht.

Von Ailiniyazi Maimaiti, Betreiber von KFZ-Abmeldung. Veröffentlicht am . Gebühren geprüft am . Öffnungszeiten geprüft am .

Das Wichtigste zur Kfz-Abmeldung in Hamburg

  • Amtsgebühr in Hamburg: online laut Seite nicht genannt, vor Ort 16,50 € (Stand 14. Oktober 2026).
  • Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV), in Hamburg: Landesbetrieb Verkehr (LBV).
  • Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin.
  • Die Zulassungsstelle hat samstags laut Öffnungszeiten geschlossen.
  • Online brauchen Sie die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichenplaketten.

Was ist die Kfz-Abmeldung?

Die Kfz-Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung, beendet die Zulassung eines Fahrzeugs: Es darf danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, bis es wieder zugelassen wird (§ 16 FZV). Sie ist kein Ersatz für die Information Ihrer Versicherung, mehr dazu im Ratgeber zu Steuer und Versicherung.

Kosten der Kfz-Abmeldung in Hamburg

Amtsgebühr für die Außerbetriebsetzung in Hamburg, gelesen auf der Seite der Behörde am 14. Oktober 2026
WegAmtsgebührHinweisQuelle
Online (i-Kfz)nicht genanntOnline-Gebühr auf der Seite nicht genannthamburg.de [1]
Vor Ort16,50 €Online-Gebühr auf der Seite nicht genannthamburg.de [1]

Städte dürfen von der Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224 abweichen. Der Vergleich zeigt, wo Hamburg liegt:

Amtsgebühren der Kfz-Abmeldung im Städtevergleich (Stand 14. Oktober 2026), Bundesgebühr nach GebOSt: vor Ort 15,90 €, online 2,10 €
StadtOnlineVor Ort
Berlin3,30 €17,10 €
Hamburg (diese Seite)–16,50 €
München2,70 €17,40 €
Köln3,30 €17,10 €
Stuttgart2,70 €17,10 €
Düsseldorf4,10 €17,40 €
Dortmund3,30 €17,10 €
Essen2,10 €15,90 €
Leipzig2,10 €15,90 €
Bremen2,70 €17,40 €
Dresden–16,80 €
Nürnberg3,30 €17,40 €

Kfz-Abmeldung Hamburg in Zahlen

Mit 41 Stunden pro Woche hat die Zulassungsstelle zu den längsten Öffnungszeiten der 11 Städte auf dieser Seite (Rang 2).

Die Zulassungsstelle öffnet am Montag um 07:00 Uhr und schließt am Dienstag um 18:00 Uhr, am längsten ist sie am Dienstag geöffnet.

Kennzahlen für Hamburg, berechnet aus den geprüften Gebühren und Öffnungszeiten
KennzahlWert
Gebühr vor Ort16,50 €
Rang vor Ort (1 = günstigste)3 von 12
Terminpflicht laut Behördekein ausdrücklicher Hinweis gefunden
Rang bei den Öffnungsstunden (1 = am längsten)2 von 11 Städten
Tage mit Öffnungszeiten5 (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag)
Öffnungsstunden pro Woche41
Frühester Beginn07:00 Uhr (Montag)
Spätestes Ende18:00 Uhr (Dienstag)
Längster ÖffnungstagDienstag, 11,0 Stunden

Zulassungsstelle Hamburg-Mitte: Adresse, Öffnungszeiten und Termin

Landesbetrieb Verkehr (LBV), Süderstraße 140-142, 20537 Hamburg. Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin.

Öffnungszeiten Hamburg-Mitte
Montag07:00–14:00 Uhr
Dienstag07:00–18:00 Uhr
Mittwoch07:00–14:00 Uhr
Donnerstag07:00–18:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr

Quelle der Öffnungszeiten: Seite der Behörde, geprüft am 28. August 2026. Alle Angaben zur Zulassungsstelle Hamburg-Mitte

Weitere Standorte in Hamburg

  • Hamburg-Nord, Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg
  • Hamburg-Bergedorf, Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg; geöffnet Mo–Fr
  • Hamburg-Harburg, Schellerdamm 5-7, 21079 Hamburg; geöffnet Mo–Fr
  • Hamburg, Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg; geöffnet Mo–Fr

Zulassungsstellen im Umkreis von Hamburg

Zuständig bleibt die Behörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV). Wer im Umland wohnt, findet hier die nächsten Zulassungsstellen mit Abstand zur Stelle in Hamburg.

  • Norderstedt, rund 20 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Buxtehude, rund 23 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Winsen, rund 24 km entfernt, geöffnet Mo–Sa, nur mit Termin
  • Pinneberg, rund 31 km entfernt, geöffnet Mo–Fr, nur mit Termin
  • Elmenhorst, rund 32 km entfernt, geöffnet Mo–Fr

Kfz-Abmeldung Hamburg: drei Wege im Vergleich

Drei Wege zur Kfz-Abmeldung in Hamburg
WegWas Sie brauchenKostenGeeignet für
Online beim Amt (i-Kfz)Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Plaketten, Online-Ausweisfunktion bzw. Zugang laut Portal der BehördeGebühr laut Portal der BehördeWer die Codes hat und das Portal selbst bedienen will
Mit KFZ-AbmeldungAngaben zum Fahrzeug und die Sicherheitscodes; wir übermitteln den Antrag29,99 € inkl. amtlicher GebührenWer den Antrag nicht selbst im Portal stellen möchte
Vor Ort in der ZulassungsstelleUnterlagen laut Checkliste, ggf. Termin16,50 € AmtsgebührWer kein Online-Verfahren nutzen kann (z. B. fehlende Codes)

Welche Unterlagen genau nötig sind, steht in der Unterlagen-Checkliste.KFZ-Abmeldung ist ein privater Dienstleister und keine Behörde.

Häufige Fragen zur Kfz-Abmeldung in Hamburg

Was kostet die Kfz-Abmeldung in Hamburg?

Die Amtsgebühr beträgt vor Ort 16,50 € (laut Landesbetrieb Verkehr (LBV), Stand 14. Oktober 2026). Unser Service kostet 29,99 € inkl. amtlicher Gebühren.

Brauche ich für die Abmeldung in Hamburg einen Termin?

Einen ausdrücklichen Hinweis auf Terminpflicht haben wir auf der Seite der Behörde nicht gefunden; buchen Sie im Zweifel trotzdem einen Termin. Online-Abmeldungen brauchen keinen Besuch vor Ort.

Kann ich in Hamburg samstags abmelden?

Nein, laut den veröffentlichten Öffnungszeiten ist samstags geschlossen.

Kann ich mein Auto in Hamburg online abmelden?

Ob und wie Ihre Behörde die Online-Abmeldung anbietet, steht auf ihrer eigenen Seite. Voraussetzung sind in der Regel die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Plaketten.

Welche Zulassungsstelle ist in Hamburg zuständig?

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 FZV). In Hamburg ist das Landesbetrieb Verkehr (LBV); die Adresse lautet Süderstraße 140-142, 20537 Hamburg.

Quellen

  1. Hamburg Service: Fahrzeug abmelden Freie und Hansestadt Hamburg
  2. GebOSt, Anlage (Gebührentarif), Nr. 224 Außerbetriebsetzung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 16 FZV (Fassung 2023): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Gebühren ändern sich; maßgeblich ist immer Ihre Zulassungsbehörde.

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